Sozialrechtswissenschaft

Das Sozialrecht ist nicht nur ein Referenzgebiet des Verwaltungsrechts, sondern auch eine wissenschaftliche Disziplin, die ihre Ursprünge vor mindestens 100 Jahren hat. Es waren erste Sozialrechtler wie Erwin Jacobi oder Lutz Richter in der Weimarer Republik, die das Sozialrecht an die Universitäten trugen, erste Lehrbücher schrieben und universitäre Lehrveranstaltungen abhielten.

Inzwischen ist das Sozialrecht als eine eigene rechtswissenschaftliche Disziplin anerkannt, es gibt eine eigene sozialrechtliche scientific community, sozialrechtliche Lehrstühle an Universitäten und Fachhochschulen, Forschungsinstitute und eine beachtliche publizistische Produktivität in vielen sozialrechtlichen Fachzeitschriften. Jedoch hat das Sozialrecht zugleich mit einem wissenschaftlichen und universitären Nischendasein zu kämpfen und ist oftmals beschränkt auf Schwerpunktbereiche in der Ausbildung.

 

Das Forschungsprojekt zur Sozialrechtswissenschaft widmet sich der Frage, welchen Stellenwert und welche Schwerpunkte das Sozialrecht in der heutigen Zeit hat, inwiefern das Landesrecht im Sozialrecht relevant ist und zur Systematisierung und Dogmatisierung beitragen kann und wie das Sozialrecht durch die Universitäten erforscht und gelehrt wird. Im Zentrum des Forschungsvorhabens steht die Frage, was die Sozialrechtswissenschaft im 21. Jahrhundert ausmacht. Was sind ihre zentralen Themen und Debatten, wie entwickelt sich die Lehre vom Sozialrecht an den Hochschulen und was darf als gesicherter Konsens einer Dogmatik des Sozialrechts gelten?

 

Projektverantwortlicher: Dr. Hannes Berger

 

Bisherige Veröffentlichungen:

 

- Berger, Sozialrecht der Länder: Das Wohn- und Teilhaberecht, ZLVR 2019, S. 53.

- Berger, Die Gesetzesauslegung im Sozialrecht, NZS 2020, S. 11.

- Berger, Das neue Sozialdatenschutzrecht. RDV 2020, S. 120.

- Berger, Grundriss des Thüringer Kindergartenrechts, ZLVR 2021, S. 108.

- Berger, Die sozialrechtliche Habilitation, ZLVR 2021, S. 133.

- Berger, Die sozialrechtliche Dissertation, SRa 2022, 93.

- Berger, Schutzpflichten des Staates gegenüber Menschen mit Behinderung, ZLVR 2022, S. 13.

- Berger, Die sozialrechtliche Lehre in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, ZLVR 2022, S. 109.

- Berger, Die Eignung der Heimleitung, SRa 2022, 230.

- Berger, Kinder mit Behinderung. Stand und Zukunft der Eingliederungshilfe von der Geburt bis zur Schulzeit, NZS 2022, S. 841.

- Berger, Rezension zu Grühn (Hrsg.), Fälle zum Sozialrecht, 2. Aufl., 2022, in: Sozialrecht aktuell, Heft 2/2023, S. 54

- Berger, Urteilsanmerkung zu Sozialgericht Frankfurt/Main, S 15 AL 135/22, in: ZLVR 2/2023, S. 83-84

- Berger, Rezension zu Roos/Wahrendorf/Müller (Hrsg.), Sozialgerichtsgesetz, 3. Aufl. 2023, in ZLVR 4/2023, S. 135-136

- Berger, Entscheidungsanmerkung zu Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, L 3 BA 9/21, in ZLVR 4/2023, S. 154-155

- Berger, Rezension zu Müller-Weber/Schüddekopf, Sozialrecht, 8. Aufl., KSV Medien, 2024, in ZLVR 3/2024, S. 94

 

 

Aktuelle Untersuchung:

 

 

- Juristische Debatten um den verfassungsrechtlichen Sozialstaatsbegriff in der Nachkriegszeit 1945-1954

- Sozialrecht als Informationsverwaltungsrecht?